Unfall- und SchadensGutachten

Wir Begutachten Ihren Schaden

Ist ein Unfallschaden entstanden, wird eine sorgfältige und genaue Schadensbeurteilung des Fahrzeugs durch einen Experten nötig. Hierbei werden sowohl die Ursachen als auch die Höhe des Schadens ermittelt. Das Gutachten dient der Klärung des Sachverhaltes, sowie dem Festhalten von Beweisen und Ansprüchen. So kann es anschließend als Regulierungsgrundlage, sowie als Beweissicherung genutzt werden.

Wir legen stets höchsten Wert darauf, dass unsere Gutachten nachvollziehbar, verständlich, fachgerecht und unparteiisch sind. Unser Sachverständigenbüro ist Mitglied des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen. Wir unterliegen der regelmäßigen Qualitätskontrolle und Weiterbildungspflicht, weshalb auch unsere KFZ-Gutachten stets gerichtsfest sind und von allen Behörden und Versicherungen anerkannt werden.

Wir erstellen Ihr Gutachten

Wir als KFZ-Sachverständige und die Gesetze stehen Ihnen helfend zur Seite. Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher gemäß §249 BGB verpflichtet, dem Unfallopfer den Schaden samt aller unfallbedingt entstehenden Kosten zu ersetzen. Dies beinhaltet auch die Gebühren für den Kfz-Sachverständigen.

Mittels eines fundierten Unfallgutachtens unsererseits können Sie Ihren rechtlichen Anspruch gegenüber der regulierenden Versicherung des Unfallverursachers vollständig nachweisen. Im Gutachten werden der Reparaturweg, die voraussichtlichen Reparaturkosten, gegebenenfalls eine unfallbedingte Wertminderung sowie die entsprechenden Fahrzeugwerte ermittelt.

Leistungen des
Schadensgutachtens

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